Änderungen zwischen den Fassungen
§ 1neu
Festsetzung des Pauschalbetrags
§ 1.
Der Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit einer Person gemäß § 16 des Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetzes (RKEG), BGBl. I Nr. 60/2025, beträgt 100 Euro.