Änderungen zwischen den Fassungen
§ 6neu
Vollstreckung der Verwaltungsstrafen der ESMA
§ 6.
Die FMA hat gemäß Art. 38 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2024/3005 die von der ESMA verhängten Geldbußen und Zwangsgelder in Österreich zu vollstrecken. Die Vollstreckung erfolgt nach den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes 1991 – VVG, BGBl. Nr. 53/1991.