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Fassungsvergleich zu BMEIA-Grundausbildungsverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

BMEIA-Grundausbildungsverordnung 1
§ 5neu
in Kraft ab 01.07.2026 · idF BGBl. II Nr. 111/2026 § 5↗RIS↗
Ausbildungsformen
§ 5.
Die Grundausbildung erfolgt in Form von Vorträgen, Seminaren, E-Learnings, Schulungen am Arbeitsplatz, praktischen Verwendungen und Selbststudien. Die Grundausbildung setzt sich aus internen und externen Ausbildungsmodulen zusammen.