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Fassungsvergleich zu NoVA-SBV××

Änderungen zwischen den Fassungen

NoVA-Selbstberechnungsverordnung (NoVA-SBV) 1
§ 5neu
in Kraft ab 01.07.2026 · idF BGBl. II Nr. 157/2026 § 5↗RIS↗
Zulässigkeit der Selbstberechnung
§ 5.
(1) Der Parteienvertreter hat im Zuge der Beauftragung durch den Abgabenschuldner zu prüfen, ob die Selbstberechnung und Abfuhr der Abgaben zulässig ist.
(2) Wird der Auftrag zur Selbstberechnung und Abfuhr der Normverbrauchsabgabe in Fällen des § 7 Abs. 1 Z 1a NoVAG 1991 erteilt, darf die Sperre in der Genehmigungsdatenbank gemäß § 30a KFG 1967 nur dann aufgehoben werden, wenn auch die Umsatzsteuer durch den Parteienvertreter selbstberechnet und entrichtet wird.