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Fassungsvergleich zu GeO der VA 2026××

Änderungen zwischen den Fassungen

Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen, des Menschenrechtsbeirates und der Rentenkommission (GeO der VA 2026) 1
§ 29neu
in Kraft ab 11.07.2026 · idF BGBl. II Nr. 184/2026 § 29↗RIS↗
Geheimhaltung
§ 29.
Die/Der Vorsitzende, die/der stellvertretende Vorsitzende, die weiteren Mitglieder und Ersatzmitglieder des Menschenrechtsbeirates unterliegen der Geheimhaltung im selben Umfang wie die Volksanwaltschaft.