Änderungen zwischen den Fassungen
Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen, des Menschenrechtsbeirates und der Rentenkommission (GeO der VA 2026)
1§ 0↗RIS↗
§ 36neu
§ 36.
Bei der Volksanwaltschaft eingebrachte Anträge nach dem HOG gelten als bei der Rentenkommission eingebracht.