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Fassungsvergleich zu GeO der VA 2026××

Änderungen zwischen den Fassungen

Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen, des Menschenrechtsbeirates und der Rentenkommission (GeO der VA 2026) 1
§ 38neu
in Kraft ab 11.07.2026 · idF BGBl. II Nr. 184/2026 § 38↗RIS↗
Geheimhaltung
§ 38.
Die Mitglieder der Rentenkommission unterliegen der Geheimhaltung im selben Umfang wie die Volksanwaltschaft.