Änderungen zwischen den Fassungen
Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen, des Menschenrechtsbeirates und der Rentenkommission (GeO der VA 2026)
1§ 0↗RIS↗
§ 38neu
Geheimhaltung
§ 38.
Die Mitglieder der Rentenkommission unterliegen der Geheimhaltung im selben Umfang wie die Volksanwaltschaft.