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Fassungsvergleich zu GeO der VA 2026××

Änderungen zwischen den Fassungen

Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen, des Menschenrechtsbeirates und der Rentenkommission (GeO der VA 2026) 1
§ 5neu
in Kraft ab 11.07.2026 · idF BGBl. II Nr. 184/2026 § 5↗RIS↗
Vertraulichkeit der Sitzungen
§ 5.
(1) Die Sitzungen der Volksanwaltschaft sind nicht öffentlich.
(2) Alle Teilnehmerinnen/Teilnehmer an den Sitzungen der Volksanwaltschaft unterliegen im Umfange des Art. 148b Abs. 2 B-VG der Geheimhaltung.