Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027 1
§ 12neu
in Kraft ab 11.07.2026 · idF BGBl. II Nr. 187/2026 § 12↗RIS↗
Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteils im Prüfdienst und in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2027 gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG
§ 12.
(1) Der Rechnungshof strebt an, längerfristig die Erfüllung der Frauenquote in allen Verwendungen und Funktionen zu erreichen und legt folgende verbindliche Vorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils fest.
Diese verbindlichen Vorgaben beziehen sich auf Frauen, die zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete männliche Bewerber.
(2) Frauenanteil im Prüfdienst:
Stichtag 31.12.2025
verbindliche Zielvorgabe bis 31.12.2027
Frauen
Männer
gesamt
Frauen-anteil
Anzahl
in %
Prüfdienst
123
131
254
48,43
50
(3) Frauenanteil in Funktionen:
Stichtag 31.12.2025
verbindliche Zielvorgabe bis 31.12.2027
Funktion
Frauen
Männer
gesamt
Frauen-anteil
Anzahl
in %
Sektionsleitung
3
1
4
75,0
–*)
Sektionsleitung-Stellvertretung
2
2
4
50,0
–*)
Bereichsleitung
1
1
2
50,0
–*)
Leitung Büro
-
1
1
0,0
–**)
Abteilungsleitung
10
20
30
33,3
40
Abteilungsleitung-Stellvertretung
11
18
29
37,9
40
Leitung Stabsstelle
1
-
1
100,0
–*)
*) keine Unterrepräsentation, daher keine Zielvorgabe erforderlich
**) nur eine einzelne Funktion