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Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027 1
§ 15neu
in Kraft ab 11.07.2026 · idF BGBl. II Nr. 187/2026 § 15↗RIS↗
Aufnahme und beruflicher Aufstieg
§ 15.
(1) Die Ausschreibung bzw. Bekanntmachung von zur Besetzung gelangenden Planstellen und Funktionen hat mit der Zielsetzung, insbesondere Frauen für den Prüfdienst im Rechnungshof zu gewinnen, zu erfolgen.
(2) Nach der Aufnahme sind die Bediensteten im Zuge von Welcome Days unter Mitwirkung der Gleichbehandlungsbeauftragten in die Organisation des Rechnungshofes einzuführen.
(3) Der berufliche Aufstieg von Mitarbeiterinnen ist durch vorrangige Zulassung zu externen Bildungsveranstaltungen, insbesondere zur Führungskräfteausbildung, zu fördern.
(4) Frauenförderung soll auf allen organisatorischen und hierarchischen Ebenen ansetzen. Frauen sollen gezielt, unter anderem bei Projekt- und Prüfungsleitungen und Arbeit in Eigenverantwortung, gefördert bzw. zur Übernahme von Führungspositionen motiviert werden.
Schlagworte
Projektleitung