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Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027 1
§ 7neu
in Kraft ab 11.07.2026 · idF BGBl. II Nr. 187/2026 § 7↗RIS↗
Arbeitszeitregelung
§ 7.
(1) Die rechtliche Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitregelung inklusive Telearbeit und Teilzeit wird im Rechnungshof umgesetzt und auch in Anspruch genommen. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 35 Frauen und 6 Männer in Teilzeit. Dadurch wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.
(2) In den Jahren 2024 und 2025 nahmen 14 Mitarbeiterinnen Karenz nach dem Mutterschutzgesetz (BGBl. Nr. 221/1979) und 8 Mitarbeiter Karenz nach dem Väter-Karenzgesetz (BGBl. Nr. 651/1989) in Anspruch, 5 Mitarbeiter den Frühkarenzurlaub („Papamonat“).