Änderungen zwischen den Fassungen
§ 9neu
Inkrafttreten
§ 9.
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Ratenzahlungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 180/2022, außer Kraft.