Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Präparation-Ausbildungsordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Präparation-Ausbildungsordnung 1
§ 5neu
in Kraft ab 01.07.2026 · idF BGBl. II Nr. 202/2026 § 5↗RIS↗
Theoretische Prüfung
§ 5.
Die Prüfung besteht aus den Gegenständen „Fachkunde“ und „Fachzeichnen“ und hat schriftlich zu erfolgen.