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Fassungsvergleich zu Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen für das Studienjahr 2025/2026××

Änderungen zwischen den Fassungen

Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen für das Studienjahr 2025/2026 1
§ 2neu
in Kraft ab 15.07.2026 · idF BGBl. II Nr. 209/2026 § 2↗RIS↗
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen für das Studienjahr 2024/2025, BGBl. II Nr. 192/2025, außer Kraft.