Änderungen zwischen den Fassungen
§ 2neu
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen für das Studienjahr 2024/2025, BGBl. II Nr. 192/2025, außer Kraft.