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Fassungsvergleich zu Section Control-Messstreckenverordnung A 14 Pfändertunnel××

Änderungen zwischen den Fassungen

Section Control-Messstreckenverordnung A 14 Pfändertunnel 1
§ 1neu
in Kraft ab 05.08.2026 · idF BGBl. II Nr. 233/2026 § 1↗RIS↗
§ 1.
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Innsbruck der A 14 Rheintal Autobahn festgelegt:
1. in Fahrtrichtung Innsbruck der Abschnitt zwischen km 1,92 und km 8,65, und
2. in Fahrtrichtung München der Abschnitt zwischen km 8,66 und km 1,90.