Änderungen zwischen den Fassungen
§ 11neu
Schlussbestimmung
§ 11.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes betreffend den Frauenförderungsplan für den Verwaltungsgerichtshof, BGBl. II Nr. 171/2024, außer Kraft.