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Fassungsvergleich zu Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter××

Änderungen zwischen den Fassungen

Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.04.2026 · idF BGBl. II Nr. 248/2026 § 2↗RIS↗
Entgelte
§ 2.
Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind nach dem am 6. Mai 2026 abgeschlossenen Kollektivvertrag für die Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeugeuger Österreichs, Lohntabelle für Papierkonfektionsarbeiter, Lohngruppe 5, mit einem Stundenlohn von 11,39 € zu berechnen.
Schlagworte
Kartonagewarenerzeuger