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Fassungsvergleich zu Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter××

Änderungen zwischen den Fassungen

Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter 1
§ 5neu
in Kraft ab 01.04.2026 · idF BGBl. II Nr. 248/2026 § 5↗RIS↗
Wirksamkeitsbeginn
§ 5.
Dieser Heimarbeitstarif ist ab 1. April 2026 gültig.