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Fassungsvergleich zu Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln aller Art (Gewerbe und Industrie) durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter××

Änderungen zwischen den Fassungen

Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln aller Art (Gewerbe und Industrie) durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter 1
§ 5neu
in Kraft ab 01.06.2026 · idF BGBl. II Nr. 249/2026 § 5↗RIS↗
Wirksamkeitsbeginn
§ 5.
Der Wirksamkeitsbeginn dieses Heimarbeitstarifes wird für das Gewerbe und für die Industrie mit 1. Juni 2026 festgesetzt.