Änderungen zwischen den Fassungen
Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter – Bezirk Gmünd
1§ 0↗RIS↗
§ 5neu
Wirksamkeitsbeginn
§ 5.
Der Wirksamkeitsbeginn dieses Heimarbeitstarifes wird mit 1. Juni 2026 festgesetzt.