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Fassungsvergleich zu Lehrlingseinkommen für Sportadministratorinnen und Sportadministratoren××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrlingseinkommen für Sportadministratorinnen und Sportadministratoren 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.10.2026 · idF BGBl. II Nr. 296/2026 § 1↗RIS↗
Lehrlingseinkommen für Sportadministratorinnen und Sportadministratoren
L 6/2026/XXI/95/3
Geltungsbereich
§ 1.
1. Räumlich: für das Gebiet der Republik Österreich.
2. Fachlich und persönlich: Lehrberechtigte im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes, die Lehrlinge im Lehrberuf Sportadministrator/Sportadministratorin fachlich ausbilden und im Rahmen dieser Ausbildung verwenden, sowie Lehrlinge im Lehrberuf Sportadministrator/Sportadministratorin, die bei diesen Lehrberechtigten beschäftigt sind.