Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Lehrlingseinkommen für Veranstaltungstechnikerinnen und Veranstaltungstechniker××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrlingseinkommen für Veranstaltungstechnikerinnen und Veranstaltungstechniker 1
§ 4neu
in Kraft ab 01.10.2026 · idF BGBl. II Nr. 298/2026 § 4↗RIS↗
Weihnachtsremuneration
§ 4.
Jeder Lehrling erhält einmal im Kalenderjahr eine Weihnachtsremuneration in der Höhe eines monatlichen Lehrlingseinkommens, die spätestens am 30. November zu bezahlen ist. Während des Kalenderjahres ein- bzw. austretende Lehrlinge erhalten den aliquoten Teil der Weihnachtsremuneration.