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Fassungsvergleich zu Lehrlingseinkommen für Veranstaltungstechnikerinnen und Veranstaltungstechniker××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrlingseinkommen für Veranstaltungstechnikerinnen und Veranstaltungstechniker 1
§ 5neu
in Kraft ab 01.10.2026 · idF BGBl. II Nr. 298/2026 § 5↗RIS↗
Basis für Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG
§ 5.
Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung von Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Berechnung des Grundlohnes und des Überstundenzuschlags ein Stundensatz von € 14,13 heranzuziehen.