Änderungen zwischen den Fassungen
§ 1neu
Lehrlingseinkommen für Fitnessbetreuerinnen und Fitnessbetreuer
L 4/2026/XXI/95/1
Geltungsbereich
§ 1.
a) Räumlich: für das Gebiet der Republik Österreich.
b) Fachlich und persönlich: Lehrberechtigte im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes, die Lehrlinge im Lehrberuf Fitnessbetreuung fachlich ausbilden und im Rahmen dieser Ausbildung verwenden sowie für Lehrlinge im Lehrberuf Fitnessbetreuung, die bei diesen Lehrberechtigten beschäftigt sind.