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Fassungsvergleich zu Lehrlingseinkommen für Fitnessbetreuerinnen und Fitnessbetreuer××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrlingseinkommen für Fitnessbetreuerinnen und Fitnessbetreuer 1
§ 4neu
in Kraft ab 01.10.2026 · idF BGBl. II Nr. 297/2026 § 4↗RIS↗
Basis für die Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG
§ 4.
Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung von Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Berechnung des Grundlohns und des Überstundenzuschlags ein Stundenlohn von 11,42 € heranzuziehen.