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Fassungsvergleich zu CBAM-VG 2023××

Änderungen zwischen den Fassungen

CBAM-Vollzugsgesetz 2023 (CBAM-VG 2023) 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.01.2024 · idF BGBl. I Nr. 196/2023 § 2↗RIS↗
Vollzug von Rechtsakten der EU
§ 2.
Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind in Verbindung mit der CBAM-VO und den dazugehörigen Durchführungs- und delegierten Rechtsakten der Europäischen Kommission anzuwenden und regeln ausschließlich den Vollzug der CBAM-VO und der dazugehörigen Durchführungs- und delegierten Rechtsakte in Österreich. Die CBAM-VO inklusive der dazugehörigen Durchführungs- und delegierten Rechtsakte wird durch dieses Bundesgesetz keiner materiellen Auslegung zugeführt.
Schlagworte
Durchführungsakte