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Fassungsvergleich zu ElWG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) 1
§ 173neu
in Kraft ab 24.12.2025 · idF BGBl. I Nr. 91/2025 § 173↗RIS↗
Verpflichtung zur Weitergabe von Abgabensenkungen
§ 173.
Entfallen in den Preisen von Sachgütern oder Leistungen enthaltene Steuern, Abgaben oder Zollbeträge ganz oder teilweise, so sind die Preise um diese Beträge herabzusetzen.