Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu LWA-G××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (LWA-G) 1
§ 1geändertAbs 1 Z 2 Anm (aufgehoben)
in Kraft 20.05.2026 – 30.12.2029 · idF BGBl. I Nr. 30/2026 § 1↗RIS↗
tritt in Kraft am 31.12.2029 · idF BGBl. I Nr. 30/2026 § 1↗RIS↗
… 5 unveränderte Absätze
1. Abschnitt
Maßnahmen zur Bewältigung von teuerungsbedingten Mehraufwendungen
Maßnahmen zur Bewältigung von Mehraufwendungen
§ 1.
(1) Mit diesem Bundesgesetz soll ein finanzieller Beitrag des Bundes zur leichteren Bewältigung von Aufwendungen des täglichen Lebens von akut unterstützungsbedürftigen Personen und Haushalten geleistet werden. Zu den Maßnahmen des Bundes zählen:
1. Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen (§ 2) und
2. Sachzuwendungen für Schülerinnen und Schüler (§ 3b).
(2) Der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden für Unterstützungsmaßnahmen gemäß Abs. 1 Z 1 ab 2027 28 Millionen Euro jährlich und für Zuwendungen gemäß Abs. 1 Z 2 15 Millionen Euro jährlich zur Verfügung gestellt.
(Anm.: Abs. 2 mit Ablauf des 30.12.2029 außer Kraft getreten)