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Fassungsvergleich zu Patent-ÜG. 1950××

Änderungen zwischen den Fassungen

Patentschutz-Überleitungsgesetz 1950 (Patent-ÜG. 1950) 1
§ 22neu
in Kraft ab 28.07.1950 · idF BGBl. Nr. 128/1950 § 22↗RIS↗
§ 22.
Für die Dauer der Übergangsbestimmungen des Abschnittes IV sind die wieder inkraftgesetzten Vorschriften des Abschnittes I, soweit sie mit diesen in Widerspruch stehen, unwirksam.