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Fassungsvergleich zu Patent-ÜG. 1950××

Änderungen zwischen den Fassungen

Patentschutz-Überleitungsgesetz 1950 (Patent-ÜG. 1950) 1
§ 32neu
in Kraft ab 28.07.1950 · idF BGBl. Nr. 128/1950 § 32↗RIS↗
§ 32.
Eingaben, die eine Neueintragung bei den gemäß § 6 Abs. 1 beantragten Eintragungen zum Gegenstand haben, sind in der vorläufigen Patentregister-Einlage mit Bleistift ersichtlich zu machen. Sie sind nach Eröffnung des neuen Patentregisters in der Reihenfolge ihres Einlangens zu erledigen.