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Fassungsvergleich zu QEG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz (QEG) 1
§ 8neu
in Kraft ab 18.07.2024 · idF BGBl. I Nr. 85/2024 § 8↗RIS↗
Tätigkeitsbericht
§ 8.
Qualifizierte Einrichtungen, die als solche tätig werden, haben jährlich, spätestens bis 1. April des Folgejahres, einen Tätigkeitsbericht zu erstellen. Dieser hat zumindest folgende Informationen zu enthalten:
1. die Anzahl und Art der eingebrachten Klagen,
2. die Art der Verstöße und
3. die Ergebnisse dieser Verbandsklagen.