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Fassungsvergleich zu QJF-G××

Änderungen zwischen den Fassungen

Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) 1
§ 3neu
in Kraft ab 23.12.2023 · idF BGBl. I Nr. 163/2023 § 3↗RIS↗
Förderbereiche und Aufteilung
§ 3.
(1) Die vom Bund bereitgestellten Mittel sind wie folgt auf die nachfolgend angeführten Förderbereiche zu verteilen:
1. Journalismus-Förderung: 15 000 000 Euro;
2. Inhaltsvielfalts-Förderung: 2 500 000 Euro, in Form der Förderung
a) der regionalen Berichterstattung und
b) der internationalen Berichterstattung und der EU-Berichterstattung;
3. Förderung der Aus- und Fortbildung: 1 500 000 Euro, wovon
a) 60 vH für Einrichtungen der berufsbegleitenden Aus- und Fortbildung,
b) 25 vH für die berufsbegleitende Aus- und Fortbildung und
c) 15 vH für die Ausbildung von Nachwuchsjournalistinnen bzw. Nachwuchsjournalisten
vorzusehen sind;
4. Medienkompetenz-Förderung: 700 000 Euro, wovon
a) 50 vH für die Förderung der Tätigkeit repräsentativer Medienpädagogikeinrichtungen und
b) 50 vH für die Förderung der Verteilung kostenfreier Abonnements
vorzusehen sind;
5. Förderung von repräsentativen Selbstkontrolleinrichtungen im Print- und Online-Bereich sowie von Presseclubs: 292 500 Euro, wovon
a) 230 000 Euro für die Förderung der Selbstkontrolle und
b) 62 500 Euro für die Förderung von Presseclubs
vorzusehen sind sowie
6. Medienforschungs-Förderung: 50 000 Euro.
(2) Übersteigt die aufgrund der zulässigen Förderansuchen errechnete Gesamtsumme an Förderungen die Dotierung für einen der in Abs. 1 genannten Förderbereiche oder Förderzwecke, so ist eine proportionale Kürzung der errechneten Beträge vorzunehmen. Die in einem Kalenderjahr bei einem der in Abs. 1 genannten Förderbereiche nicht ausgeschöpften Mittel können nach Einholung einer Empfehlung des Fachbeirates (§ 19) für andere Förderbereiche oder -zwecke nach diesem Bundesgesetz verwendet werden. Am Ende eines Kalenderjahres nicht ausgeschöpfte Mittel werden einer Rücklage zugeführt und sind im darauffolgenden Kalenderjahr unter Zugrundelegung der in Abs. 1 vorgesehenen Gewichtung der Mittel auf die einzelnen Förderbereiche aufzuteilen.
Schlagworte
Förderzweck, Ausbildung, Printbereich