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Fassungsvergleich zu SRLG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sonderrechnungslegungsgesetz (SRLG) 1
§ 10neu
in Kraft ab 21.04.2007 · idF BGBl. I Nr. 14/2007 § 10↗RIS↗
In-Kraft-Treten
§ 10.
Getrennte Konten zur Erfassung der Kosten und Erlöse verschiedener Geschäftsbereiche (§ 5) sind erstmals in dem Geschäftsjahr zu führen, das nach dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes beginnt.