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Fassungsvergleich zu StrSchG 2020××

Änderungen zwischen den Fassungen

Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020) 1
§ 102neu
in Kraft ab 01.08.2020 · idF BGBl. I Nr. 50/2020 § 102↗RIS↗
2. Hauptstück
Spätphase nach einem radiologischen Notfall
Maßnahmenkatalog
§ 102.
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat unter Einbeziehung von Interessenträgern als Grundlage für die Festlegung von Schutz- und Sanierungsmaßnahmen in der Spätphase einen Maßnahmenkatalog für verschiedene Arten von radiologischen Notfällen auszuarbeiten und bei Bedarf zu aktualisieren.
Schlagworte
Schutzmaßnahme