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Fassungsvergleich zu Unv-Transparenz-G××

Änderungen zwischen den Fassungen

Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz (Unv-Transparenz-G) 1
§ 9neu
in Kraft ab 24.06.1983 · idF BGBl. Nr. 330/1983 § 9↗RIS↗
§ 9.
Gegen die im § 1 aufgezählten Funktionäre kann auf Mandatsverlust erkannt werden, wenn sie ihre Stellung in gewinnsüchtiger Absicht mißbrauchen.