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Norm
Unv-Transparenz-G
Fassungen
§ 9 Unv-Transparenz-G
BGBl
§ 9 Unv-Transparenz-G
Judikatur
§ 9 Unv-Transparenz-G
§ 9 Unv-Transparenz-G
Fassungsvergleich zu
Unv-Transparenz-G
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Änderungen zwischen den Fassungen
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Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz (Unv-Transparenz-G)
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1
§ 0↗
RIS↗
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§ 9
neu
in Kraft ab 24.06.1983 · idF
BGBl. Nr. 330/1983
§ 9↗
RIS↗
§ 9.
Gegen die im § 1 aufgezählten Funktionäre kann auf Mandatsverlust erkannt werden, wenn sie ihre Stellung in gewinnsüchtiger Absicht mißbrauchen.