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Entscheidung 10 Nc 8/22s×

Entscheidung 10 Nc 8/22s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0046148 Rechtssatz 05.11.1987Zivilrecht
Unzumutbarkeit der Rechtsverfolgung im Ausland setzt voraus, dass die ausländische Entscheidung in Österreich nicht anerkannt oder vollstreckt wird, eine dringende Entscheidung im Ausland nicht rechtzeitig erreicht werden könnte, eine Prozessführung im Ausl …
RS0046450 Rechtssatz 22.04.1975Zivilrecht
Bevor die Frage der inländischen Gerichtsbarkeit und der Zuständigkeit in einem bereits anhängigen ordentlichen Verfahren nicht rechtskräftig entschieden ist, kann kein Antrag an den OGH gestellt werden, da die Grundvoraussetzung des § 28 JN, nämlich das Fe …
RS0046644 Rechtssatz 26.05.1966Zivilrecht
Aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergibt sich, daß die inländische Gerichtsbarkeit auch dann gegeben ist, wenn die österreichische Rechtsordnung in einem bestimmten Fall die Entscheidung einer ausländischen Behörde nicht anerkennt oder nicht vollstreckt, de …
RS0117751 Rechtssatz 12.05.2003Zivilrecht
Eine zu erwartende Ab- bzw Zurückweisung eines Anspruches durch ein ausländisches Gericht aus materiellen Gründen erfüllt nicht den Tatbestand des § 28 Abs 1 Z 2 JN. Eine günstigere oder ungünstigere materielle Rechtslage allein kann nicht die Begründung ei …
RS0132702 Rechtssatz 11.02.2019Zivilrecht
Käme die Abweisung des Ordinationsantrags für eine Klage über Ausgleichszahlungen aus der Verordnung (EG) Nr 261/2004 EU-FluggastVO (Fluggastrechte-VO) geradezu einer Rechtsschutzverweigerung gleich, weil die Entscheidung in Österreich gar nicht vollstreckb …