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Entscheidung 10 Ob 27/18w×

Entscheidung 10 Ob 27/18w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0037905 Rechtssatz 08.11.1972Zivilrecht
Ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang zwischen Forderungen besteht, wenn jeder der mehreren Ansprüche für sich und unabhängig von den anderen nicht bestehen kann oder wenn die Forderungen aus einer gemeinsamen Tatsache oder aus einem gemeinsamen R …
RS0039347 Rechtssatz 29.10.1975Zivilrecht
Der gleiche Streitgegenstand liegt nur vor, wenn der in der neuen Klage geltend gemachte prozessuale Anspruch sowohl hinsichtlich des Begehrens als auch des rechtserzeugenden Sachverhaltes, also des Klagsgrundes, ident ist mit jenem des Vorprozesses.
RS0041281 Rechtssatz 08.05.1952Zivilrecht; Strafrecht
Die Entscheidung über den Bestand oder Nichtbestand einer vom Beklagten zur Kompensation geltend gemachten Gegenforderung begründet bis zur Höhe des Betrages, mit dem aufgerechnet wurde, die Rechtskrafteinrede, auch wenn ein diesbezüglicher Ausspruch nur in …
RS0041340 Rechtssatz 13.11.1979Zivilrecht
Identität des Anspruches der Parteien und des rechtserzeugenden Sachverhaltes müssen (als Erfordernis jeglicher Rechtskraftwirkung) sowohl bei der Einmaligkeitswirkung als auch bei der Bindungswirkung gegeben sein.
RS0041582 Rechtssatz 21.01.1959Zivilrecht
Wird derselbe Anspruch auf Grund eines anderen Sachvorbringens geltend gemacht als dem Gerichte im Vorprozess vorlag, dann steht die Rechtskraft des früheren Urteiles der neuerlichen Einklagung des Anspruches nicht entgegen.
RS0041758 Rechtssatz 28.05.1974Zivilrecht
Die Beschwer kann auch in einem prozessualen Nachteil gelegen sein, zum Beispiel wenn die Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges oder wegen entschiedener Streitsache zurück- statt als unbegründet abgewiesen wurde (SZ 8/97, JBl 1951,574).
RS0041868 Rechtssatz 19.12.1994Zivilrecht
Bei der Beschwer unterscheidet man die formelle Beschwer, welche dann vorliegt, wenn die Entscheidung von dem ihr zugrunde liegenden Sachantrag des Rechtsmittelwerbers zu dessen Nachteil abweicht, und die materielle Beschwer. Diese liegt vor, wenn die (mate …
RS0042271 Rechtssatz 06.10.1972Zivilrecht
Eine bloße Hilfsbegründung, die zur Begründung der Aufhebung nicht erforderlich ist, bindet das Erstgericht nicht.
RS0043947 Rechtssatz 13.10.1983Zivilrecht
Allein aus den Gründen einer Entscheidung kann eine Beschwer nicht abgeleitet werden.
RS0044453 Rechtssatz 26.04.1994Zivilrecht
Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung liegt das Prozesshindernis der Streitanhängigkeit - ebenso wie jenes der Rechtskraft - erst dann vor, wenn nicht nur die Identität (Nämlichkeit) der Parteien, sondern auch Identität der Ansprüche besteht. Ob das de …
RS0121486 Rechtssatz 28.09.2006Zivilrecht
Eine vom Rekursgericht unzulässiger Weise beschränkte Zulassung des Revisionsrekurses ist als nicht weiter beschränkte Zulassung des Revisionsrekurses gegen die Entscheidung zu verstehen.