- 4 Ob 45/52
Entscheidungstext OGH 08.05.1952 4 Ob 45/52
- 9 ObA 13/95
Entscheidungstext OGH 15.02.1995 9 ObA 13/95
Auch; nur: Die Entscheidung über den Bestand oder Nichtbestand einer vom Beklagten zur Kompensation geltend gemachten Gegenforderung begründet bis zur Höhe des Betrages, mit dem aufgerechnet wurde, die Rechtskrafteinrede. (T1)
Veröff: SZ 68/31
- 9 Ob 290/97f
Entscheidungstext OGH 22.10.1997 9 Ob 290/97f
nur T1
- 2 Ob 248/97b
Entscheidungstext OGH 02.09.1999 2 Ob 248/97b
nur T1; Beisatz: Gegenstand der materiellen Rechtskraft ist (nur) die anhand des der Entscheidung zugrundegelegten Sachverhaltes und seiner rechtlichen Qualifikation festgestellte Rechtsfolge. Die Einmaligkeitswirkung der materiellen Rechtskraft, die eine neuerliche Verhandlung und Entscheidung über die bereits entschiedene Hauptfrage verhindert, liegt nur dann vor, wenn der Streitgegenstand der neuen Klage und der Urteilsgegenstand des schon vorliegenden Urteils gleich sind, also sowohl das Begehren inhaltlich dasselbe (oder bloß ein quantitatives Minus) fordert, was bereits rechtskräftig zuerkannt oder aberkannt wurde, als auch - unter Zugrundelegung der zweigliedrigen Streitgegenstandstheorie - die zur Begründung vorgebrachten Tatsachen den im Prozess festgestellten entsprechen. (T2)
- 10 Ob 406/01f
Entscheidungstext OGH 19.03.2002 10 Ob 406/01f
Vgl auch; nur T1; Beisatz: Dies hat zur Folge, dass der Beklagte im Rahmen dieser Rechtskraftwirkung eine Gegenforderung, soweit sie zur Tilgung der Klagsforderung herangezogen wird, nicht mehr gegen den Kläger geltend machen kann. Es besteht daher ein rechtliches Interesse des Klägers daran, dass auf Grund seiner Berufung durch Erhöhung der festzustellenden Klagsforderung ein höherer Teil der Gegenforderung zur Tilgung der Klagsforderung herangezogen wird und er in Ansehung des zur Tilgung der Klagsforderung herangezogenen Teiles der Gegenforderung nicht mehr belangt werden kann. (T3)
- 6 Ob 17/02x
Entscheidungstext OGH 12.12.2002 6 Ob 17/02x
nur T1
- 8 ObA 200/02y
Entscheidungstext OGH 10.04.2003 8 ObA 200/02y
Auch
- 7 Ob 304/04p
Entscheidungstext OGH 22.12.2004 7 Ob 304/04p
Auch
- 6 Ob 51/05a
Entscheidungstext OGH 06.10.2005 6 Ob 51/05a
Auch; Beisatz: In einem dreigliedrigen Urteil, das aufgrund der Einwendung einer Gegenforderung ergeht, ist weder die Entscheidung über die Klageforderung noch jene über die Gegenforderung für sich allein der Rechtskraft fähig. Dessen ungeachtet kann der Kläger eine Überschreitung des Berufungsantrags zu seinem Nachteil infolge des Verschlechterungsverbots geltend machen. Es besteht daher ein rechtliches Interesse des Klägers daran, dass nicht (allein) aufgrund seiner Berufung durch Verringerung der festzustellenden Klageforderung ein niedrigerer Teil der Gegenforderung zur Tilgung der Klageforderung herangezogen wird und er in Ansehung des zur Tilgung der Klageforderung herangezogenen Teils der Gegenforderung in Hinkunft noch belangt werden könnte. (T4)
- 8 ObS 23/07a
Entscheidungstext OGH 11.10.2007 8 ObS 23/07a
Vgl; Beisatz: Die Entscheidung über den Bestand der Gegenforderung bindet infolge ihrer Rechtskraftwirkung. (T5)
- 4 Ob 87/07h
Entscheidungstext OGH 13.11.2007 4 Ob 87/07h
nur T1; Beisatz: Mit der Aufrechnungseinrede strebt der Beklagte die Vernichtung des Klageanspruchs an; das Bestehen der Gegenforderung ist dafür nur Vorfrage. § 411 Abs 1 Satz 2 ZPO erkennt zwar der Entscheidung über diese Vorfrage (ausnahmsweise) Rechtskraftwirkung zu, jedoch nur in beschränktem Umfang. (T6)
Bem: Mit besonders ausführlicher Begründung einschließlich einer Auseinandersetzung mit der Entstehung der Norm sowie der österreichischen und deutschen Lehre und Rechtsprechung. (T7)
Veröff: SZ 2007/177
- 2 Ob 77/07y
Entscheidungstext OGH 14.02.2008 2 Ob 77/07y
nur T1
- 1 Ob 169/08x
Entscheidungstext OGH 26.05.2009 1 Ob 169/08x
Auch; nur T1; Beisatz: Die Sachentscheidung über die Gegenforderung bis zur Höhe der Klagsforderung bewirkt Rechtskraft für jede selbstständige Einklagung der Gegenforderung wie auch für jede neuerliche einredeweise Geltendmachung der Forderung in diesem Umfang. (T8)
- 7 Ob 164/10h
Entscheidungstext OGH 24.11.2010 7 Ob 164/10h
Auch; Veröff: SZ 2010/149
- 2 Ob 101/12k
Entscheidungstext OGH 24.01.2013 2 Ob 101/12k
nur T1
- 4 Ob 42/15b
Entscheidungstext OGH 19.05.2015 4 Ob 42/15b
Beisatz: Werden mehrere Gegenforderungen eingewendet, muss sich daher zumindest aus den Gründen des Urteils ergeben, welche dieser Forderungen in welchem Ausmaß von der Rechtskraft erfasst und damit ‑ aus materiell‑rechtlicher Sicht ‑ getilgt wird. (T9)
Veröff: SZ 2015/46
- 4 Ob 86/15y
Entscheidungstext OGH 16.06.2015 4 Ob 86/15y
Auch; Beis wie T2
- 3 Ob 173/16m
Entscheidungstext OGH 13.12.2016 3 Ob 173/16m
Auch
- 10 Ob 27/18w
Entscheidungstext OGH 26.06.2018 10 Ob 27/18w
Vgl auch; Beis wie T2
- 13 Os 42/18b
Entscheidungstext OGH 27.06.2018 13 Os 42/18b
Vgl
- 6 Ob 3/19p
Entscheidungstext OGH 24.01.2019 6 Ob 3/19p
Auch; nur T1
- 2 Ob 220/19w
Entscheidungstext OGH 27.02.2020 2 Ob 220/19w
Vgl; nur T1