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Entscheidung 10 Ob 32/16b×

Entscheidung 10 Ob 32/16b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006319 Rechtssatz 19.12.1978Zivilrecht
Im Verfahren Außerstreitsachen gilt der Unmittelbarkeitsgrundsatz nicht, der Richter ist daher in der Wahl der Beweismittel, durch die er die Wahrheit zu finden erwartet, in keiner Richtung gebunden.
RS0006893 Rechtssatz 17.05.1961Zivilrecht
Sachverhaltsänderungen nach dem erstgerichtlichen Beschluss sind von der Rechtsmittelinstanz (auch vom OGH) zu berücksichtigen, wenn dies das Interesse des pflegebefohlenen Kindes erfordert (vgl 6 Ob 55/61).
RS0043414 Rechtssatz 12.05.1965Zivilrecht
Die Prüfung, ob zur Gewinnung der erforderlichen Feststellungen noch weitere Beweise notwendig sind, ist ein Akt der Beweiswürdigung.
RS0047754 Rechtssatz 29.05.1974Zivilrecht
Das Recht auf persönlichen Verkehr zwischen Eltern und Kindern ist ein allgemein anzuerkennendes Menschenrecht. Darüber hinaus ist aber ein Mindestmaß persönlicher Beziehungen eines Kindes zu beiden Elternteilen höchst erwünscht und wird im Dienst der gesun …
RS0048060 Rechtssatz 19.04.1989Zivilrecht
Bei der konkreten Gestaltung des persönlichen Verkehrs sind die besonderen Umstände des Einzelfalles von Bedeutung.
RS0050037 Rechtssatz 28.03.1995Zivilrecht
Ein vom Rekursgericht verneinter Mangel des außerstreitigen Verfahrens erster Instanz kann keinen Revisionsrekursgrund bilden.
RS0087024 Rechtssatz 09.06.1982Zivilrecht
Bei der Entscheidung gemäß § 148 Abs 1 ABGB handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, bei welcher das Wohl des Kindes ausschlaggebend ist.
RS0097114 Rechtssatz 25.04.1996Zivilrecht
Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, inwieweit einem Elternteil unter Bedachtnahme auf Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände das Besuchsrecht eingeräumt werden soll, ist grundsätzlich von den Umständen des Einzelfalles abhä …
RS0107648 Rechtssatz 10.04.1997Zivilrecht
Nicht nur der nicht betreuende Elternteil hat einen Anspruch auf persönlichen Verkehr mit dem Kind (Besuchsrecht nach § 148 ABGB), auch das Kind hat einen derartigen aus der Beistandspflicht nach § 137 Abs 2 ABGB ableitbaren Rechtsanspruch, dem die entsprec …