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Entscheidung 10 Ob 32/17d×

Entscheidung 10 Ob 32/17d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0011092 Rechtssatz 05.09.1956Zivilrecht
Der Eigentumserwerb nach § 418 ABGB umfaßt nicht allein die verbaute Fläche im streng technischen Sinn, sondern auch die zur bestimmungsmäßigen Benützung des Hauses unentbehrlichen Flächen.
RS0011098 Rechtssatz 30.10.1968Zivilrecht
Auch ein auf einem Betonsockel ruhender Zaun ist kein Gebäude im Sinne des § 418 ABGB.
RS0011100 Rechtssatz 19.10.1978Zivilrecht
Die Bestimmungen des § 418 ABGB sind nur auf Bauwerke von selbstständiger Bedeutung anzuwenden.
RS0011236 Rechtssatz 02.09.1953Zivilrecht
Entscheidend für den Umfang des Eigentumserwerbes an einer Liegenschaft ist nicht die Grundbuchsmappe, sondern der Wille der Parteien, somit, in welchem Umfang das verkaufte Grundstück tatsächlich übergeben wurde.
RS0011332 Rechtssatz 10.10.1983Zivilrecht
Bei Verkauf eines Grundstückes, das ausschließlich an fremde grenzt, ist dafür, ob an der gesamten in der Mappe veranschaulichten Fläche Eigentum übertragen und erworben werden sollte, der Inhalt des Kaufvertrages und, wenn dieser es deckt, der tatsächliche …
RS0013378 Rechtssatz 01.04.1992Zivilrecht
Wird ein vom Unternehmer angeliefertes und verarbeitetes Material durch die Werkleistung mit der Hauptsache - hier mit dem Haus, in dem es zu installieren war - derart eng verbunden, daß es von dieser tatsächlich nicht oder doch nur durch eine unwirtschaftl …
RS0035520 Rechtssatz 31.01.1963Zivilrecht
Auch der nichtstreitgenössische Nebenintervenient kann selbständig ein Rechtsmittel einbringen, wenn die Partei, der er beigetreten ist, weder auf ein solches verzichtet noch ein von ihr eingebrachtes Rechtsmittel zurückgezogen hat. Die stillschweigende Unt …
RS0043057 Rechtssatz 31.01.1978Zivilrecht
Eine Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes durch das Berufungsgericht liegt vor, wenn dieses von den Feststellungen des Erstgerichtes ohne Beweiswiederholung oder auf Grund einer unvollständigen Wiederholung der mit dem Beweisthema zusammenhängenden Be …
RS0043176 Rechtssatz 07.09.1977Zivilrecht
Eine Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes liegt nur dann vor, wenn das Berufungsgericht ohne Beweiswiederholung von den Feststellungen des Erstgerichtes abgeht oder ergänzende Feststellungen trifft, nicht aber, wenn es bestimmte Feststellungen des Ers …