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Entscheidung 10 Ob 6/20k×

Entscheidung 10 Ob 6/20k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0021034 Rechtssatz 11.06.1965Zivilrecht
Auch rückständige Betriebskosten rechtfertigen die Auflösung des Bestandvertrages nach § 1118 ABGB (vgl MietSlg 7090).
RS0069987 Rechtssatz 22.09.1987Zivilrecht
Kriterium einer Gemeinschaftsanlage im Sinne des § 24 Abs 1 (§ 3 Abs 2 Z 3) ist, dass es jedem Mieter rechtlich freisteht, sie - gegen Beteiligung an den Kosten des Betriebes - zu benützen.
RS0070297 Rechtssatz 27.11.1985Zivilrecht
Dabei handelt es sich grundsätzlich um Anlagen, die schon auf Grund ihrer Art der gemeinsamen Benützung der Bewohner des Hauses, wenn schon nicht aller, dann einer einheitlichen Gruppe, zu dienen bestimmt sind. Eine Gemeinschaftsanlage im Sinne dieser Geset …
RS0122298 Rechtssatz 04.06.2007Zivilrecht
Wirtschaftliche Einheiten sind nach dem HeizKG nach den technischen Möglichkeiten der Zuordnung des Energieverbrauches zu bilden und nicht durch autonome Willensbildung, sei es im Rahmen der ordentlichen oder außerordentlichen Verwaltung nach WEG, sei es im …
RS0131808 Rechtssatz 23.10.2017Zivilrecht
Allein der Tatbestand der tatsächlichen Weitergabe der Wärme an die Wärmeabgeber löst ‑ unabhängig von der Frage der Rechtswirksamkeit zugrunde liegender Verträge ‑ die mit der Qualifikation als Wärmeabgeber iSd HeizKG verbundenen Rechtsfolgen aus. Das ergi …
RS0131809 Rechtssatz 23.10.2017Zivilrecht
Das HeizKG regelt schließlich (nur) die Aufteilung der Gesamtsumme der mit der Versorgung der wirtschaftlichen Einheit verbundenen Heiz- und Warmwasserkosten auf die einzelnen Nutzungsobjekte, nicht aber die Kostentragungspflicht der einzelnen Nutzer.