Rechtstracker.at
Entscheidung 10 Ob 95/15s×

Entscheidung 10 Ob 95/15s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0038879 Rechtssatz 19.04.1961Zivilrecht
Bei Beurteilung der Frage, ob die Feststellung eines Rechtsverhältnisses oder nur die Feststellung einer Tatsache begehrt wird, kommt es nicht auf den Wortlaut, sondern auf den Sinn des Begehrens an.
RS0039621 Rechtssatz 24.01.1983Zivilrecht
Der nach § 259 Abs 2 ZPO zulässige Zwischenantrag auf Feststellung des Beklagten stellt ein Abwehrmittel dar, das bezweckt, die über den Rahmen des Rechtsstreites hinausgehender rechtskräftiger Verneinung des vom Kläger behaupteten rechtserzeugenden Tatbest …
RS0042296 Rechtssatz 22.06.1994Zivilrecht
Der Bewertungsausspruch nach § 500 Abs 2 Z 1 ZPO wird durch die vom Kläger gemäß § 56 Abs 2 JN vorgenommene Angabe des Wertes des Streitgegenstandes nicht ersetzt (dies gilt auch nach der WGN 1989).
RS0042544 Rechtssatz 07.06.1984Zivilrecht
Ein Rechtskraftvorbehalt, dessen Begründung zwar erkennen lässt, dass das Berufungsgericht dabei den Zulassungsbereich vor Augen hatte, ersetzt die erforderlichen Aussprüche über die Bewertung des Streitgegenstandes nicht.
RS0042733 Rechtssatz 22.09.1988Zivilrecht
Hängt die Entscheidung des OGH nicht mehr von jener Rechtsfrage ab, die das Berufungsgericht für die Begründung seines Zulassungsausspruches angeführt hat, und ist nicht ersichtlich, welche andere Rechtsfrage im vorliegenden Fall eine Entscheidung des OGH i …
RS0053272 Rechtssatz 27.03.1995Zivilrecht
Die Entscheidung der Rechtsmittelinstanz über einen Zwischenantrag auf Feststellung erfolgt in einem selbständigen Inzidenzstreit, sodass diese über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens endgültig zu erkennen hat.
RS0119816 Rechtssatz 22.02.2005Zivilrecht
Die Bestätigung der Zurückweisung eines Zwischenantrags auf Feststellung ist analog § 528 Abs 2 Z 2 ZPO wie die Bestätigung der Zurückweisung einer Klage aus formellen Gründen anfechtbar. Demzufolge ist die Anrufung des Obersten Gerichtshofs zulässig, wenn …