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Entscheidung 10 ObS 109/14y×

Entscheidung 10 ObS 109/14y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0035266 Rechtssatz 04.02.1976Zivilrecht
Die Richtigstellung der Parteienbezeichnung findet dort ihre Grenze, wo es sich um den Mangel der Sachlegitimation handelt. Dieser kann nicht im Wege der Berichtigung beseitigt werden.
RS0039562 Rechtssatz 11.11.1971Zivilrecht
Keine Richtigstellung der Bezeichnung der beklagten Partei, wenn der Kläger ein anderes Rechtssubjekt geklagt hat als er eigentlich wollte.
RS0039666 Rechtssatz 01.09.1959Zivilrecht
Eine unrichtige und fehlerhafte Parteienbezeichnung hat auch das Rechtsmittelgericht vom Amts wegen zu berichtigen (SZ 19/186, 1 Ob 7/50, SZ 23/7, 1 Ob 48/55).
RS0084485 Rechtssatz 23.01.1990Zivilrecht
Der Anspruch auf jede der im § 222 Abs 1 und 2 ASVG angeführten Leistungen mit Ausnahme der Abfindung nach § 269 Abs 1 Z 1 ASVG ist nach § 235 Abs 1 und 2 ASVG ua an die allgemeine Voraussetzung geknüpft, dass die Wartezeit durch zu berücksichtigende Versic …
RS0106536 Rechtssatz 20.08.1996Zivilrecht
Das Leistungsrecht der Pensionsversicherung kennt neben den Versicherungsfällen Leistungsvoraussetzungen, deren Erfüllung bei der Inanspruchnahme sämtlicher Leistungen grundsätzlich erforderlich ist und die sekundäre Leistungsvoraussetzungen genannt werden. …
RS0111333 Rechtssatz 01.12.1998Zivilrecht
Ein mündiger Minderjähriger ist im Leistungsverfahren betreffend die Rentenleistung einer Versehrtenrente nach dem ASVG nicht prozeßfähig.
RS0113189 Rechtssatz 25.01.2000Zivilrecht
Art 45 Abs 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 verpflichtet die Träger der Mitgliedsstaaten, bei der Prüfung der Voraussetzungen des Pensionsanspruches eine Zusammenrechnung der nach den gesetzlichen Pensionsversicherungsvorschriften anderer Mitgliedsstaaten …
RS0129824 Rechtssatz 25.11.2014Zivilrecht
War der Elternteil, nach dem eine Waisenrente begehrt wird, in Österreich nie versichert, fehlt es an der Art 1 lit q VO (EG) 883/2004 erforderlichen Zuständigkeit; das Zusammenrechnungsprinzip des Art 6 VO (EG) 883/2004 führt nicht dazu, dass daraus dennoc …