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Entscheidung 10 ObS 115/14f×

Entscheidung 10 ObS 115/14f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0084833 Rechtssatz 08.09.1987Zivilrecht
In keinem Fall der Verweisung ist zu berücksichtigen, ob der Versicherte im Verweisungsberuf auch tatsächlich einen Dienstposten finden wird, da für den Fall der Arbeitslosigkeit die Leistungszuständigkeit der Arbeitslosenversicherung besteht.
RS0107575 Rechtssatz 11.02.1997Zivilrecht
Weder in der Verordnung (EWG) Nr.1408/71 noch im Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über soziale Sicherheit vom 22.12.1966, BGBl 1969/382 in der geltenden Fassung findet sich eine Norm, wonach das Vorliegen von Inva …
RS0107576 Rechtssatz 11.02.1997Zivilrecht
Die Feststellung der Leistung erfolgt durch den leistungszuständigen Versicherungsträger, der die für ihn maßgebenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften anzuwenden hat. Die Bindung eines Vertragsstaates an die Feststellung eines anderen Vertragsstaates, da …
RS0120870 Rechtssatz 27.06.2006Zivilrecht
Art 12 EG verbietet nicht alle Diskriminierungen, sondern nur solche, die auf dem Kriterium der Staatsangehörigkeit beruhen, entweder weil ausdrücklich an die Staatsangehörigkeit angeknüpft wird (unmittelbare, formelle, offene oder direkte Diskriminierung) …
RS0128666 Rechtssatz 19.03.2013Zivilrecht
In der VO (EG) 883/2004 wird der Begriff der Invalidität nicht näher definiert. Die konkrete Festlegung der Voraussetzungen, unter denen Leistungen bei Invalidität erbracht werden, liegt daher in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Da es somit an einem g …