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Entscheidung 10 ObS 117/14z×

Entscheidung 10 ObS 117/14z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0109951 Rechtssatz 30.04.1998Zivilrecht
Ab 1.1.1995 genießt das unmittelbar wirkende Gemeinschaftsrecht Vorrang gegenüber nationalem Recht. Zu diesem - primären - Gemeinschaftsrecht werden auch jene "allgemeinen Rechtsgrundsätze" gezählt, die der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Weg …
RS0122905 Rechtssatz 27.11.2007Zivilrecht
Das österreichische Kinderbetreuungsgeld nach dem KBGG ist eine Familienleistung im Sinn der Verordnung (EWG) Nr 1408/71 und deren Durchführungsverordnung.
RS0129310 Rechtssatz 28.01.2014Zivilrecht
Eine Gleichstellung der Zeiten des Mutterschutzes oder der gesetzlichen Karenz mit den Zeiten der tatsächlichen Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit ist nur dann möglich, wenn zuvor eine mindestens sechs Monate andauernde Erwerbstä …
RS0130043 Rechtssatz 24.03.2015Zivilrecht
§ 24 Abs 2 KBGG stellt gleichzeitig auch eine Definition des Begriffs der "Beschäftigung" iSd Art 1 lit a VO (EG) 883/2004 sowohl für das pauschale als auch für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld dar.
RS0130044 Rechtssatz 24.03.2015Zivilrecht
In kollisionsrechtlicher Hinsicht ist der Bezug von Krankengeld (auch ohne parallele Entgeltfortzahlung) als "Beschäftigung" iSd Art 11 Abs 2 VO (EG) 883/2004 zu qualifizieren.
RS0130045 Rechtssatz 24.03.2015Zivilrecht
Im Anwendungsbereich der VO (EG) 883/2004 ist von der Fiktion der (weiteren) Ausübung der Erwerbstätigkeit insbesondere dann auszugehen, wenn ein Beschäftigungsverhältnis lediglich vorübergehend (für die Zeit der Karenz bzw des Bezugs von Kinderbetreuungsge …