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Entscheidung 10 ObS 124/11z×

Entscheidung 10 ObS 124/11z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0085829 Rechtssatz 16.11.1988Zivilrecht
Der Kläger hat Gründe für einen ausnahmsweisen Kostenersatzanspruch nach Billigkeit darzulegen.
RS0113173 Rechtssatz 11.01.2000Zivilrecht
Dem Grundsatz "Rehabilitation vor Pension" liegt der Gedanke zugrunde, bevor dem in seiner Arbeitsfähigkeit geminderten Versicherten als Ausgleich der Folgen der Herabsetzung der Arbeitsfähigkeit die Pension gewährt wird, soll versucht werden, die Arbeitsfä …
RS0113174 Rechtssatz 11.01.2000Zivilrecht
Werden dem Versicherten Maßnahmen der Rehabilitation gewährt und sind ihm diese Maßnahmen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfanges seiner Ausbildung sowie der von ihm bisher ausgeübten Tätigkeit zumutbar, so fällt die Pension aus den Versicherungsf …
RS0113672 Rechtssatz 18.04.2000Zivilrecht
Der Grundsatz "Rehabilitation vor Pension" gilt auch für Versicherte, denen ein Berufsschutz zukommt. Eine Einschränkung dahingehend, dass dem Versicherten im Rahmen der beruflichen Rehabilitation nur eine Berufsausübung im Rahmen des (bisherigen) Verweisun …
RS0127571 Rechtssatz 17.01.2012Zivilrecht
§ 255 Abs 6 ASVG ist dahin zu verstehen, dass sich der Gesetzgeber entschlossen hat, den Berufsschutz des erfolgreich Rehabilitierten auf jenen Beruf zu übertragen, zu dem ihn die Rehabilitation befähigt hat.
RS0127572 Rechtssatz 17.01.2012Zivilrecht
§ 255 Abs 5 ASVG; § 255 Abs 6 ASVG: Gleichgültig für die Frage der Verweisbarkeit ist, ob die Rehabilitation aus der Unfall- oder aus der Pensionsversicherung gewährt wurde.