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Entscheidung 10 ObS 141/13b×

Entscheidung 10 ObS 141/13b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0031419 Rechtssatz 12.07.1994Zivilrecht
Auf eine Änderung der Rechtslage hat das Gericht in jeder Lage des Verfahrens Bedacht zu nehmen, sofern die neuen Bestimmungen nach ihrem Inhalt auf das in Streit stehende Rechtsverhältnis anzuwenden sind. Es ist daher grundsätzlich nach den Übergangsbestim …
RS0042903 Rechtssatz 17.10.1985Zivilrecht
Die Aufzählung der Revisionsgründe im § 503 ZPO ist erschöpfend (Fasching IV, 296; derselbe, Zivilprozessrecht, RdZ 1902).
RS0043118 Rechtssatz 18.02.1993Zivilrecht
Die Feststellung des medizinischen Leistungskalküls und der Anforderungen in den Verweisungsberufen gehört ausschließlich dem Tatsachenbereich an.
RS0103990 Rechtssatz 22.10.2002Zivilrecht
In Sozialrechtssachen gibt es für die Berufungen in der Hauptsache selbst keine Zulässigkeitsbeschränkung (§ 90 Z 1 ASGG). Ein Rechtsmittel des Versicherten gegen die befristete Gewährung einer Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit (§ 256 ASVG) durch d …
RS0127382 Rechtssatz 20.12.2011Zivilrecht
In § 255 Abs 3a Z 4 und Abs 3b ASVG wird kein medizinisches Kalkül des Versicherten, sondern ein bestimmtes Profil von Tätigkeiten umschrieben, die der Versicherte zwar noch ausüben könnte, auf die er nach dem Willen des Gesetzgebers aber nicht verwiesen we …
RS0127383 Rechtssatz 20.12.2011Zivilrecht
Bei „Tätigkeiten mit geringstem Anforderungsprofil“ iSd § 255 Abs 3b ASVG handelt es sich einerseits um leichte körperliche Tätigkeiten, die bei durchschnittlichem Zeitdruck und vorwiegend in sitzender Haltung ausgeübt werden und (= während der Ausübung der …