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Entscheidung 10 ObS 148/14h×

Entscheidung 10 ObS 148/14h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0122905 Rechtssatz 27.11.2007Zivilrecht
Das österreichische Kinderbetreuungsgeld nach dem KBGG ist eine Familienleistung im Sinn der Verordnung (EWG) Nr 1408/71 und deren Durchführungsverordnung.
RS0129310 Rechtssatz 28.01.2014Zivilrecht
Eine Gleichstellung der Zeiten des Mutterschutzes oder der gesetzlichen Karenz mit den Zeiten der tatsächlichen Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit ist nur dann möglich, wenn zuvor eine mindestens sechs Monate andauernde Erwerbstä …
RS0130043 Rechtssatz 24.03.2015Zivilrecht
§ 24 Abs 2 KBGG stellt gleichzeitig auch eine Definition des Begriffs der "Beschäftigung" iSd Art 1 lit a VO (EG) 883/2004 sowohl für das pauschale als auch für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld dar.
RS0130211 Rechtssatz 19.05.2015Zivilrecht
Für das Erfordernis der durchgehenden sechsmonatigen Erwerbstätigkeit ist bereits der erste Tag der Leistungserbringung einzubeziehen, sodass beispielsweise eine Erwerbstätigkeit vom 8.7. bis einschließlich 7.1. des Folgejahres dieses Erfordernis erfüllt.
RS0130427 Rechtssatz 22.10.2015Zivilrecht
Die gesetzliche Karenzzeit der Mutter des Kindes nach dem MSchG ist als „Beschäftigung“ iSd Art 68 VO (EG) 883/2004 anzusehen.
RS0130428 Rechtssatz 22.10.2015Zivilrecht
Die Beschränkung auf eine lediglich in Österreich (und nicht auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat) ausgeübte sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ist als unionsrechtswidrig zu qualifizieren und daher unbeachtet zu lassen.