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Entscheidung 10 ObS 6/14a×

Entscheidung 10 ObS 6/14a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0053981 Rechtssatz 23.11.1977Zivilrecht
Der in Art 7 B-VG normierte Gleichheitsgrundsatz verbietet willkürliche, unsachliche Differenzierungen auf den Gebieten der Normsetzung und des Normvollzuges (vgl VfSlg 3197 ua). Der Gleichheitsgrundsatz wird vom Gesetzgeber verletzt, wenn er Gleiches ungle …
RS0056550 Rechtssatz 28.01.1992Zivilrecht
Verfassungsmäßige Bedenken dagegen, dass der Gesetzgeber Pensionsansprüche von der Erfüllung der Wartezeit abhängig macht, bestehen nicht.
RS0084485 Rechtssatz 23.01.1990Zivilrecht
Der Anspruch auf jede der im § 222 Abs 1 und 2 ASVG angeführten Leistungen mit Ausnahme der Abfindung nach § 269 Abs 1 Z 1 ASVG ist nach § 235 Abs 1 und 2 ASVG ua an die allgemeine Voraussetzung geknüpft, dass die Wartezeit durch zu berücksichtigende Versic …
RS0085107 Rechtssatz 06.10.1987Zivilrecht
Das Wort "herabgesunken" im § 273 ASVG ist dahin auszulegen, dass gegenüber einem früheren Zustand eine Verschlechterung eingetreten ist. Anspruch auf eine Berufsfähigkeitspension besteht nur dann, wenn eine Person ursprünglich in der Lage war, eine bestimm …
RS0106536 Rechtssatz 20.08.1996Zivilrecht
Das Leistungsrecht der Pensionsversicherung kennt neben den Versicherungsfällen Leistungsvoraussetzungen, deren Erfüllung bei der Inanspruchnahme sämtlicher Leistungen grundsätzlich erforderlich ist und die sekundäre Leistungsvoraussetzungen genannt werden. …
RS0120385 Rechtssatz 22.12.2005Zivilrecht
Ein Anspruch auf Invaliditätspension gemäß § 255 Abs 7 ASVG hat eine (weitere) Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Versicherten seit Eintritt in das Erwerbsleben nicht zur Voraussetzung.
RS0124747 Rechtssatz 12.05.2009Zivilrecht
Art 14 EMRK verbietet nicht jegliche, sondern nur die diskriminierend unterschiedliche Behandlung. Eine Diskriminierung liegt vor, wenn Rechtssubjekte, die sich in ähnlicher Situation befinden, ohne objektive vernünftige Rechtfertigung ungleich behandelt we …