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Entscheidung 10 ObS 63/13g×

Entscheidung 10 ObS 63/13g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0043338 Rechtssatz 29.04.1954Zivilrecht
Der Grundsatz, dass bei Bekämpfung der rechtlichen Beurteilung die Gesetzmäßigkeit des Urteiles nach allen Richtungen zu prüfen ist, gilt dann nicht mehr, wenn ein Tatbestand (hier der des § 19 Abs 2 Z 10 MietG) von mehreren selbständigen rechtserzeugenden …
RS0053805 Rechtssatz 19.02.1980Strafrecht
Der Angeklagte ist nicht befugt zu begehren, dass der OGH beim VfGH den Antrag auf Aufhebung eines Gesetzes wegen Verfassungswidrigkeit stelle; ein derartiger in der NB des Angeklagten enthaltener Antrag ist durch Beschluss zurückzuweisen.
RS0053952 Rechtssatz 26.04.1994Zivilrecht
Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 135 Abs 1 Satz 2 ASVG bestehen keine Bedenken.
RS0056514 Rechtssatz 16.10.1984Zivilrecht
Ein Antrag einer Partei auf Befassung des VfGH ist zurückzuweisen, da den Parteien ein diesbezügliches Antragsrecht nicht zukommt (hier: Verfahren gemäß § 37 Abs 1 Z 8 MRG - Antrag auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen des § 44 Abs 2 und …
RS0058452 Rechtssatz 09.05.1995Zivilrecht
Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Partei nicht befugt zu begehren, dass der Oberste Gerichtshof beim Verfassungsgerichtshof den Antrag auf Aufhebung eines Gesetzes wegen Verfassungswidrigkeit stelle; ein solcher Antrag ist daher zurückzuweisen. Das gle …
RS0083887 Rechtssatz 26.04.1994Zivilrecht
Nimmt ein Versicherter, dem vom Arzt Massagen verordnet wurden, die Dienste eines gewerblichen Masseurs in Anspruch, besteht für dessen Leistung kein Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Krankenversicherungsträger.
RS0083889 Rechtssatz 26.04.1994Zivilrecht
Die Gleichstellung einer nicht ärztlichen Behandlung mit einer ärztlichen bedarf einer ausdrücklichen gesetzlichen Verankerung.
RS0084068 Rechtssatz 15.12.1992Zivilrecht
Für Reparaturarbeiten an Zahnprothesen, die von einem zahntechnischen Laboratorium selbständig durchgeführt werden, besteht gegenüber dem Versicherungsträger kein Anspruch auf Kostenzuschuss.
RS0085829 Rechtssatz 16.11.1988Zivilrecht
Der Kläger hat Gründe für einen ausnahmsweisen Kostenersatzanspruch nach Billigkeit darzulegen.
RS0110224 Rechtssatz 23.06.1998Zivilrecht
Gegen § 133 Abs 1 Z 1 ASVG bestehen weder aus den Gesichtspunkten der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes noch des Verstoßes gegen das Legalitätsprinzip verfassungsrechtliche Bedenken.
RS0114909 Rechtssatz 20.02.2001Zivilrecht
Der Gerichtsstand des Zusammenhangs gilt nicht für Sozialrechtssachen.